Floor
Die Bezeichnung „Floor“ gilt grundsätzlich für eine garantierte Zinsuntergrenze (Mindestverzinsung), die teilweise bei Floatern (Floating Rate Notes -> Floor-Floater) in den Anleihebedingungen aber auch bei anderen Finanzinstrumenten festgeschrieben wird.
Ist ein Floor vereinbart, so hat der Anleger die Gewissheit, dass – auch wenn die Zinsen enorm unter diese Grenze sinken (Niedrigzinsphase) – er definitiv den Mindestzinssatz erhalten wird.