Nettoverschuldung
Nettoschulden sind auch als Nettofinanzverbindlichkeiten (NFV) bekannt und definieren die verzinslichen Verbindlichkeiten/Schulden abzüglich der nicht betriebsnotwendigen flüssigen Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen.
In Folge dessen ergibt sich für die Nettoschulden die folgende Berechnung:
kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten (z.B. Bankkredite, Anleihen etc.)
– flüssige Mittel (z.B. Kassenbestand etc.)
– kurzfristige Finanzanlagen (z.B. Wertpapieranlagen etc.)
= Nettoschulden
Eine entsprechende rechtliche Regelung ist auch in den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu finden.