Visa-Chargeback bei FTI-Insolvenz: Wie du Geld zurückbekommst
Artikel erstellt am 18.06.2024
Trotz der FTI-Insolvenz kannst du mit deiner Visa-Kreditkarte Geld zurückholen. Das Chargeback-Verfahren ermöglicht dir die Rückerstattung, wenn Reiseleistungen nicht erbracht werden. Erfahre mehr mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Visa-Chargeback bei FTI-Insolvenz: Wie du Geld zurück bekommen
Inhaltsverzeichnis
Rückerstattung der Kreditkarten-Zahlung schützt vor Reiseanbieter-Insolvenz
Die FTI Touristik GmbH hat im Juni 2024 den Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Offiziell heißt es auf der eigenen Webseite (Stand: 06/2024):
"Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen."
Glück im Unglück dank Visa-Kreditkarte?
Bist auch du betroffen? Dann hast du vielleicht Glück im Unglück.
Hast du die FTI-Reise per Kreditkarte von Visa oder Mastercard bezahlt, bekommst du bestenfalls Geld per Chargeback zurück. Dafür musst du jedoch folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung einhalten (Stand: 06/2024).
Was tun, wenn du eine FTI-Pauschalreise gebucht hast?
Hast du eine Pauschalreise bei FTI gebucht? Kontaktiere zuerst den Reiseveranstalter.
Frage nach, ob deine gebuchte Leistung erbracht wird. Ist dies nicht der Fall, wende dich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
Dort kannst du den Sicherungsschein einlösen. Weiter schreibt Visa (Stand: 06/2024):
"Ist die Transaktion durch die Versicherung geschützt, muss die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Rückmeldung des DRSF abwarten – ob dieser etwas bezahlt, wie viel er bezahlt oder ob er nichts zahlt."
Was tun, wenn der DRSF die FTI-Pauschalreise nicht ersetzt?
Ersetzt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) deine FTI-Pauschalreise nicht? Kontaktiere deine kartenausgebende Bank.
Denn diese kann ein sogenanntes Chargeback-Verfahren einleiten. Darüber erhältst du zu Unrecht bezahltes Geld zurück.
Hat der DRSF dir die positive Entscheidung mitgeteilt oder nach 60 Tagen nicht geantwortet? Lass deine Bank den Fall prüfen. Im besten Fall bekommst du einen Teil oder das gesamte Geld wieder.
Was tun, wenn du eine FTI-Einzelleistung gebucht hast?
Du hast nur eine Einzelleistung wie den Flug über FTI gebucht? Hier fragst du zuerst den Reiseveranstalter, ob die Leistung erbracht wird.
Eine DRSF-Versicherung besteht bei Einzelleistungen in der Regel nicht. Stattdessen wendest du dich direkt an deine kartenausgebende Bank. Visa schreibt weiter (Stand: 06/2024):
"Diese prüft den Fall und leitet bei berechtigtem Anspruch das Chargeback-Verfahren ein."
Chargeback? Daher solltest du per Visa-Kreditkarte bezahlen
Was lernst du auch dem FTI-Fall? Bezahle möglichst mit deiner Visa-Kreditkarte.
Denn wird eine Reise-Leistung nicht erbracht, kann das Chargeback-Verfahren greifen. So bekommst du im besten Fall dein Geld zurück.
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